TuS Vorstand

Aufgaben

Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter des Vereins nach § 26 BGB. Er wird von der Mitgliederversammlung bestellt. Er ist zuständig für alle Aufgaben, die sich für ihn materiell als gesetzlicher Vertreter des Vereins auf Grund von Gesetz, Satzung und satzungsgemäßen Beschlüssen und ideell als Vorstand eines Sportvereins ergeben. Vorstandsmitglieder können ehrenamtlich und hauptamtlich bestellt werden.