In der Mitgliederversammlung soll eine geänderte Satzung beschlossen werden.
Hier die Alt- und Neufassung im Download zur Vorbereitung!

Erläuterungen zur Neufassung der Satzung

§ 1 –neu-

Anpassung an die veränderte Zuständigkeit des Vereinsregisters (Nr. 2).

Festlegung des Kalenderjahres als Wirtschaftsjahr zur Klarstellung (Nr. 3).

 

§ 2 –neu-

Notwendige Anpassung an die steuerliche Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung).

Der Zweck des Vereins (Förderung des Sports) wird inhaltlich nicht geändert (Nr. 1 – 7).

Festlegungen zum Vereinswappen sind in der Satzung nicht erforderlich (Nr. 7- alt- aufgehoben).

Es werden die satzungsmäßigen Voraussetzungen zum Erlass einer Vereinsordnung zur Auszahlung pauschalen Aufwendungsersatzes (z.B. Reisekosten) geschaffen. Damit kann die Vereinsarbeit auf Dauer attraktiver gestaltet werden (Nr. 6,7).

 

§ 3 –neu-

Verwaltungsvereinfachung bei der Aufnahme neuer Mitglieder (Nr. 2).

Zur Wahrung der allgemeinen Bürgerrechte der Mitglieder werden Festlegungen zum Datenschutz aufgenommen(Nr. 3).

§ 4 –neu-

Ergänzung bzgl. der Beendigung der Mitgliedschaft bei juristischen Personen (Nr. 1).

Verwaltungsvereinfachung bei der Kündigung der Mitgliedschaft (Nr. 3).

 

§ 5 -alt- (Maßregelungen)

Ausführungen sind nicht mehr zeitgemäß und überholt. Sanktionen sind auch nach § 4 möglich.

 

§ 5 -neu-

Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten beim Beitragseinzug.

 

§ 6 -neu-

Nach den geänderten Festlegungen zum Vorstand in § 9 -neu- ist das Amt des Jugendleiters nicht mehr satzungsmäßig festgeschrieben und die Angaben zur Wählbarkeit sind anzupassen (Nr. 1,2).

 

§ 9 -neu-

Da es immer schwieriger wird, Mitglieder für die Vorstandsarbeit zu gewinnen, sollen die Zusammensetzung des Vorstandes, die Anzahl der zu wählenden Vorstandsmitglieder und die Zuständigkeits- bzw. Aufgabenbereiche flexibler gestaltet werden (Nr. 1,2).

Es müssen rechtlich die satzungsmäßigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Vereinsämter auch gegen eine pauschale Aufwandsentschädigung (z.B. für eine entgeltliche Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern als Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Geschäftsstelle) ausgeübt werden können (Nr. 6,10).

 

§ 17 – neu-

Anpassung an die steuerliche Mustersatzung (Nr. 4).

 

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